Unterschiedliche Herkunft bedeutet unterschiedliche Probleme bei der Intergration
Im Jahr 2011 wurde unsere Beratungsstelle von zwei unterschiedlichen ratsuchenden Gruppen aufgesucht: Menschen, die aus dem europäischem Raum und die außerhalb des EU-Raums stammen. Allein wegen der Herkunft dieser Menschen waren auch die Probleme unterschiedlich. Während für die Ratsuchenden aus dem EU-Raum keine Pflicht besteht, die deutsche Sprache zu erlernen, ist es für die andere Gruppe zwingend, Sprachkurse zu besuchen.
Neue Betreuungsqualität bei dieser Klientel ist, dass die Angehörigen der europäischen Union nicht verpflichtet sind, die deutsche Sprache zu erlernen. Andererseits können sie ohne ausreichende Sprachkenntnisse nicht auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden.
Aus Sicht unserer Beratungsstelle ist also eine materielle und soziale Integration dieser Klientel im hiesigen System ohne Sprachkenntnisse nicht möglich. Deswegen war es meistens notwendig, mit den Ratsuchenden, einen Handlungsplan, der sowohl deren Absichten als auch die Anforderungen der hiesigen Gesellschaft berücksichtigt, zu entwickeln.
Die zweite Gruppe der Ratsuchenden stammen aus verschiedenen Ländern. Sie haben das Bleiberecht auf unterschiedliche Wege bekommen, wie z.B. im Rahmen der Familienzusammenführung, Anerkennung als Asylbewerber oder Humanitärer Aufenthalt. Diese Gruppe von Ratsuchenden ist meistens mit unterschiedlichen Problemen konfrontiert wie z.B. Ausfüllen von Unterlagen und Anträgen, Vermittlung von Sprachkursen, Unterstützung bei Bewerbungen schreiben, Beantragung von Leistungen, Begleitung bei Ämtern usw.
Neue positive Qualität im Rahmen der Netzwerkarbeit bezüglich der Betreuung von den Ratsuchenden stellt die strukturell gestaltete Zusammenarbeit mit Jobcentern, sowie mit anderen Kooperationspartnern dar.
Der wesentlichste Faktor ist aber, dass alle Menschen bei der Migrationsberatung Hilfe finden, egal woher sie kommen.
