Durch die Karte wird es dann für Asylbewerber*innen nicht mehr möglich sein, Überweisungen zu tätigen. Auch Online-Einkäufe sollen neben bestimmten Händlern ausgeschlossen werden. Weiterhin ist auch eine geografische Beschränkung geplant. Das Konzept sieht vor, dass sämtliche Leistungen, die über das Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden, über die Bezahlkarte abgedeckt werden.
Die bayerische Bezahlkarte soll in allen Ankerzentren sowie in den Asylunterkünften der Anschlussunterbringung eingeführt werden, „soweit dies nach den bundesrechtlichen Vorgaben möglich ist und Leistungen nicht bereits als Sachleistungen erbracht werden“, so Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Mit der Bezahlkarte sollen die Leistungsberechtigten dann ähnlich wie mit einer EC-Karte in Geschäften bezahlen können.
Die Karte soll im Frühjahr 2024 eingeführt werden.
Hintergrund:
Bund und Länder hatten sich Anfang November auf die „Einführung von bundeseinheitlichen Mindeststandards für eine Bezahlkarte“ geeinigt. Eine Arbeitsgruppe soll bis Ende Januar 2024 ein Konzept für ein bundesweites Geldkarten-Modell erarbeiten. Allerdings bleibt die konkrete Umsetzung Länder-Sache, weshalb Bayern jetzt schon sein eigenes Modell umsetzt und damit eine Vorreiter-Rolle einnimmt.
Es wird damit die politische Idee realisiert, (finanzielle) Anreize und „Pull-Effekte“ für die Zuwanderung nach Deutschland zu reduzieren. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) will damit z.B. ausschließen, dass „immer mehr Bargeld in die Heimatländer für Schlepper und Sonstiges überwiesen wird“.