Neues Staatsbürgerschaftsgesetz in Deutschland

Bundestag (am 19.01.) und Bundesrat (02.02.; Update am 02.02. – Anm. d. Red.) haben die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts mit verabschiedet und somit den Weg für die Umsetzung frei gemacht – im Folgenden die wichtigsten Änderungen…

Verkürzte Einbürgerungsfristen:
Gemäß der bisherigen Gesetzeslage waren Regeleinbürgerungen erst nach 8 Jahren bzw. bei besonderen Integrationsleistungen nach 6 Jahren möglich. Diese Fristen wurden nun auf 5 bzw. 3 Jahre verkürzt!

Doppelte Staatsbürgerschaft:
Bisher musste bei einer Einbürgerung regelmäßig die alte Staatsangehörigkeit aufgegeben werden (von wenigen Ausnahmen abgesehen). Nun ist die doppelte Staatsbürgerschaft regelmäßig möglich!

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern:
Hält sich mindestens ein ausländischer Elternteil seit mehr als 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet auf, erhalten in Deutschland geborene Kinder künftig die deutsche Staatsbürgerschaft!

Mit einem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist frühestens ab April/Mai 2024 zu rechnen!

Mehr zum Thema:
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/bundestag-einbuergerung-staatsangehoerigkeitsrecht-100.html
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-staatsangehoerigkeitsrecht-986286
https://www.tagesschau.de/bundesrat-doppelpass-100.html