Über 1 Jahr „Chancen-Aufenthaltsrecht“

Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht, das zum 31.12.22 eingeführt wurde, ermöglicht Migrant*innen in Deutschland ein Bleiberecht „auf Probe“. Im ersten Jahr seit der Einführung gingen etwa 75.000 Anträge ein, ca. 54.000 Menschen haben eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die ihnen einen Weg hin zu einem dauerhaften Bleiberecht eröffnet – das wurde kürzlich in Medien berichtet – siehe z.B. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-01/chancen-aufenthaltsrecht-duldung-einwanderung-integration.

❓Wer kann es beantragen?
👉Das Gesetz betrifft Migrant*innen, die sich zum Stichtag 1. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre „geduldet“, „gestattet“ oder mit einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben.
👉“Geduldete“ sind Menschen, die ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können, z.B. weil sie keine Ausweisdokumente haben oder krank sind. Die Duldung ist immer befristet.
👉Der Status „gestattet“ bescheinigt lediglich den rechtmäßigen Aufenthalt für die Dauer des Asylverfahrens, also bis zur Entscheidung über den Asylantrag.

❗Diese Personengruppen können – gemeinsam mit ihren Angehörigen – für 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe beantragen: Innerhalb dieses Zeitraums besteht dann die Möglichkeit, z.B. den Lebensunterhalt eigenständig zu sichern, die Identität zu klären und Kenntnisse der deutschen Sprache zu erlangen. Werden alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten die Personen ein dauerhaftes Bleiberecht.

Mehr Informationen zum Thema Chancen-Aufenthaltsrecht (Beantragung, Voraussetzungen, FAQ):
https://stadt.muenchen.de/infos/chancen-aufenthaltsrecht.html
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/chancen-aufenthalt