Bayerische Bezahlkarte

„Während die gemeinsame Ausschreibung der anderen Bundesländer noch nicht einmal gestartet ist, sind wir bereits mitten im Vergabeverfahren“, so Verena Gros, stellvertretende Pressesprecherin des Bayerischen Innenministeriums.

Es soll bereits in der zweiten Februar-Hälfte der Zuschlag erteilt werden und dann sofort mit vier Pilotkommunen gestartet werden. Ende März soll die bayerische Karte dann im Rahmen des Pilotversuchs im Einsatz und im Laufe des zweiten Quartals in ganz Bayern vorhanden sein.

Asylbewerber*innen erhalten mit der Bezahlkarte einen Teil ihrer Leistungen nicht mehr in bar, sondern nur noch als Guthaben. Dabei geht Bayern strikter vor als andere Bundesländer. „Mit der bayerischen Bezahlkarte wird es etwa – nur soweit gesetzlich zwingend erforderlich – möglich sein, Bargeld abzuheben“, so Gros. „Das heißt, wir beschränken den abhebbaren Barbetrag auf das absolute Minimum…Bargeld gibt es nur noch als kleines Taschengeld bis 50 Euro“, ergänzt Ministerpräsident Markus Söder. Abgesehen davon sollen alle Zahlungsvorgänge wie mit einer EC-Karte nur noch mit der Bezahlkarte erfolgen.

Wo wird sie eingeführt? In allen Ankerzentren und auch in den Asylunterkünften der Anschlussunterbringung.

Wo werden die Karten als Erstes eingeführt? Die Pilotkommunen, die bereits im März mit der Bezahlkarte starten, liegen in Schwaben, Ober- und Niederbayeren. Neben den Landkreisen Günzburg und Traunstein gehören die Stadt Straubing und Fürstenfeldbruck zu den Modellkommunen.

Quelle:
https://www.merkur.de/bayern/kreisbote/oberland/in-bayern-kommt-die-bezahlkarte-fuer-fluechtlinge-frueher-teilweise-bereits-ab-maerz-92821385.html